Eigenmietwert-Abschaffung: Warum sich ein neuer Boden genau jetzt lohnt

Ab Januar 2029 entfällt der Eigenmietwert und mit ihm die Möglichkeit, werterhaltende Investitionen in Ihrem Eigenheim steuerlich abzusetzen. Wer seine Bodenbeläge ersetzen möchte, sollte also nicht länger warten.

Ein schöner Boden verändert das gesamte Wohngefühl und prägt die Atmosphäre in Ihren vier Wänden erheblich. Aber nicht nur: Wenn Sie ohnehin schon länger mit dem Gedanken spielen, Ihr Zuhause mit edlen Holzdielen, einem strapazierfähigen Vinylboden oder modernen Keramikplatten aufzuwerten, ist jetzt der strategisch perfekte Zeitpunkt dafür: 

Der Grund ist die Abschaffung des Eigenmietwerts per 1. Januar 2029. Heute müssen Eigentümer die fiktive Miete für selbstgenutzte Immobilien als Einkommen versteuern, können im Gegenzug aber die Unterhaltskosten vom steuerbaren Einkommen abziehen. Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts ab 2029 ist dies nicht mehr möglich.

Der doppelte Gewinn einer Bodensanierung vor 2029

Wer den Austausch von Bodenbelägen jetzt vorzieht, profitiert: Bis Ende 2028 können Renovationen, Unterhaltskosten und Werterhaltungsmassnahmen noch voll steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt auch für Bodensanierungen. Planen Sie daher bereits heute Ihr Projekt mit Boden Direkt und profitieren Sie vom aktuellen Steuervorteil sowie einem einmaligen Rabatt von 10 % auf den Gesamtpreis.

Die Vorteile mit Boden Direkt

Als erfahrene Bodenleger und Spezialisten für erstklassige Böden wissen wir: Ein schöner Boden ist das Fundament für ein gemütliches Zuhause. Wir begleiten Sie von der Beratung über die Materialauswahl bis hin zur fachgerechten Verlegung und behalten die steuerliche Frist im Blick:

  • 10 % Ermässigung auf Ihren Auftrag*: Sie erhalten einen direkten Preisnachlass von 10 % auf Ihre gesamte Bodenrenovierung. 

    *Der 10%-Rabatt gilt ausschliesslich für werterhaltende Bodenrenovationen, die im Hinblick auf die Gesetzesänderung per 2029 geplant werden. Bereits bestehende Offerten sind von diesem Rabatt ausgeschlossen.
  • Termingerechte Planung: Wir planen Ihr Projekt so, dass die Rechnungsstellung ideal in die Steuerperiode vor dem Systemwechsel fällt.
  • Riesige Auswahl: Ob ein edles Massivholzparkett, pflegeleichte Vinylböden, robuste Steinplatten oder ein schöner Teppich: Boden Direkt hat die passende Lösung für jedes Budget und Projekt. 
  • Präzises Handwerk: Unsere professionellen Bodenleger sorgen für eine makellose Verlegung, damit der neue Boden auch weit über 2029 hinaus begeistert.

Häufig gestellte Fragen & Antworten

Wann ist der letzte Termin für den Steuerabzug?

Die Abschaffung ist auf den 1. Januar 2029 terminiert. Das bedeutet für Sie: Rechnungen für das Liefern und Verlegen des neuen Bodens müssen zwingend vor dem 31. Dezember 2028 gestellt sein. Je nach Kanton müssen auch die Arbeiten bereits komplett ausgeführt sein, damit Sie die Steuerlast Ihres Eigenmietwerts noch mindern können.

Wann sollte ich mit meinem Bodenprojekt beginnen?

Jetzt. Die Auswahl des passenden Bodenbelags und die Terminierung der  Verlegearbeiten brauchen Vorlaufzeit. Zudem ist durch die Gesetzesänderung mit einem Anstieg der Nachfrage bei Handwerkern und Bodenlegern in den Jahren 2027 und 2028 zu rechnen. Sichern Sie sich frühzeitig Ihre Kapazitäten und Wunschmaterialien bei uns.

Ihr Ansprechpartner bei Boden Direkt

Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin mit Boden Direkt, damit wir Ihr Projekt besprechen und Ihnen eine unverbindliche Offerte für Ihren Wunschboden erstellen können.

José Marquez

Geschäftsführer


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